Schuldig im Sinne der Unschuldsvermutung
Österreich hat ein Problem damit, Beschuldigten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Das ist mittlerweile evident.
Österreich verstößt damit permanent gegen die Bestimmungen der Europäischen Menschrechtskonvention.
Eigentlich müsste die EU ein Verfahren bereits auf Grund der Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung in Österreich einleiten.