| CAUSA / NAME | Medienspiegel | Kommentar | ID |
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| Christian Pilnacek U-Ausschuss - initiator Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss wurde von der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) gefordert und als parlamentarische Minderheit im Alleingang auf den Weg gebracht.Details zum VerlangenInitiator: Der freiheitliche Fraktionsführer Christian Hafenecker reichte das entsprechende Verlangen im Nationalrat ein.Rechtliche Basis: Die FPÖ nutzte das Recht auf einen Minderheits-Untersuchungsausschuss, für den die Unterschriften von einem Viertel der Abgeordneten (mindestens 46 Parlamentarier) ausreichen. Es ist der erste U-Ausschuss in der österreichischen Parlamentsgeschichte, den die FPÖ komplett ohne die Unterstützung einer anderen Fraktion beantragt hat.Ziel der FPÖ: Die Partei möchte mögliche politische Einflussnahmen, Fehler und Ungereimtheiten der Behörden (unter anderem im Bereich des Innenministeriums, des Justizministeriums und des Bundeskanzleramts) rund um die Ermittlungen zum Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek aufklären.
Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss im österreichischen Parlament verursacht Gesamtkosten von schätzungsweise 2,6 bis knapp 3 Millionen Euro. Ein einzelner Befragungstag schlägt mit rund 50.000 Euro zu Buche.Kosten und Zahlen im ÜberblickGesamtkosten: Bis zu 2,6 Millionen Euro (laut Berechnungen der ÖVP unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Parlamentsdirektion).Kosten pro Tag: Rund 50.000 Euro pro Befragungstag (exklusive Aufwände für Aktenlieferungen und Verwaltungsarbeiten).Bisherige Ausgaben: In der Anfangsphase allein beliefen sich die bezifferten direkten Kosten auf rund 681.000 Euro.Vergleich zu anderen Ausschüssen: Der Ibiza-Untersuchungsausschuss kostete etwa 5,3 Millionen Euro, der COFAG-Ausschuss rund 1,5 Millionen Euro.Politische ReaktionenÖVP-Kritik: Fraktionsführer Andreas Hanger kritisierte die Ausgaben als „Kostenlawine“ ohne nennenswerten neuen Erkenntnisgewinn.FPÖ-Gegenvorwurf: Antragsteller und Fraktionsführer Christian Hafenecker wies die Kritik zurück und warf der ÖVP Ablenkungsmanöver sowie den Einsatz von Steuergeld für externe Berater und Anwälte im Umfeld von Auskunftspersonen vor. | Medienspiegel 2026-07-17 TITEL - SOURCE 2026-07-17 TITEL - SOURCE 2025-10-22 TITEL - SOURCE 2026-07-17 Die geheime Aufnahme, die die ÖVP bedroht - Inside Austria - Standard/youTube 2023-11-22 Heimliche Pilnacek-Aufnahme aufgetaucht - ORF | 0 | |
| Walter Ruck | Medienspiegel 2026-07-17 Aussagen über Frauen: Geheimprotokoll soll Ruck belasten - Standard 2026-07-17 Geheime Tonband-Protokolle belasten Kammerchef Ruck - Heute 2026-07-26 Neues Gerücht nach Parteiausschluss: Wurde Ruck von seinen „roten Freunden“ verraten? - unzensuriert 2026-07-17 Postenschieberei und Machtmissbrauch: Wiener Kammer-Chef Ruck belastet sich selbst - Profil 2026-07-17 Der wilde Postenschacher des Wiener Kammerchefs - Krone 2026-06-02 Walter Ruck ist zurück, doch alte Vorwürfe sind es auch - Kurier 2026-07-26 Wiener ÖVP ist nun gegen „Ludwig-Ruck“ - Kurier 2026-07-25 Causa Ruck: Die Anatomie eines Aufregers - Kurier 2026-07-30 Ruck legt Ämter zurück, Vize übernimmt - ORF 2026-07-30 TITEL - Kurier 2026-07-30 Langer Weg zum Rücktritt: Die Chronologie der Causa Ruck - Kurier | 2 |
Ja, der Staat ist auch dafür verantwortlich, wenn Medienberichte über Ermittlungsergebnisse zu Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit führen. Eine umfassende Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen samt Wertungen ist unter anderem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor allem dann ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung, wenn für die Urteilsfindung Laienrichter, wie Schöffen oder Geschworene beizuziehen sind.
Die in Österreich eingebürgerte Unart, in den U-Ausschüssen des Parlaments auch alle Akten der Strafverfolgungsbehörde öffentlich zu machen, ist ein Verstoß des Parlaments gegen ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Grundrecht selbst. Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich zu informieren, wenn gegen einen Amtsträger Ermittlungen eingeleitet werden. Das lässt das Staatsanwaltschaftsgesetz grundsätzlich zu. Die Ausbreitung von Details aus den Ermittlungsakten, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist aber ein klarer Verstoß gegen ein Menschenrecht.
Wenn das Parlament planerisch und wissentlich jedes Detail aus den Ermittlungsakten der Öffentlichkeit Preis gibt, stellt sich überhaupt eine andere Frage. Wie können die Abgeordneten von den Bürgern erwarten, die von ihnen erlassenen Gesetze zu beachten, wenn sie selbst, weil es politisch gerade opportun ist, Grundrechte missachten? Noch dazu ist eine der Wortführerinnen, die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper, am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte ausgebildet worden. Was lernt man dort? Die Justizministerin hat in einem Interview im Report achselzuckend erläutert, man hätte keine ausreichenden Instrumente zur Verfügung, um die Beachtung der Unschuldsvermutung zu garantieren. Na gut, wenn das so ist, müsste man diesen Zustand wenigstens legitimieren, etwa dadurch, dass man einen Vorbehalt zu Art 6 Abs. 2 EMRK anzeigt, der lautet, die Bestimmung gilt in Österreich nur insoweit, als sie politischen Interessen nicht entgegensteht. Das wäre eine Lösung, die weit hinter die Rechtsstaatlichkeitsdefizite von Polen und Ungarn zu reihen wäre. Die EU müsste dann mit einem Ausschlussverfahren reagieren. Eigentlich müsste sie ein Verfahren bereits auf Grund der Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung in Österreich einleiten.
Gottfried Schellmann ist Steuerexperte und Mitglied in den Akademierat der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.
P.S.: Wer suchet, der findet! öffnenschließen
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Medienspiegel:
2020-10-05 Die zwei Corona-Fehler der Regierung und der Mangel an Eigenverantwortung – Florian Asamer – Presse öffnenschließen
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