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Wer regiert Österreich?

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 1

Zur Realsierung dieses Rechts bedarf es einer Ordnungsmacht, einer Regierung, sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die  Politik٭ nach innen und außen und organisiert die Verwaltung des Staates.

Regierungen wollen den Staat nach ihren Vorstellungen formen.
Dazu bedarf es Reformen, die bei Bevölkerung meist auf Unverständnis  und damit Widerstand stoßen.

Bundesregierung 
9 Landesregierungen

Die Baustelle Österreich ist nicht allein in Europa, auch nicht auf der ganzen Welt.

Alle Staaten dieser Erde befinden sich im politischen Wandel, ihre Regierungen wollen den Staat nach ihren Vorstellungen formen. Dazu bedarf es Reformen, die bei Bevölkerung meist auf Unvertändnis  und damit Widerstand stoßen.

Österreichishe Bundesregierungen seit 1945  Politische Parteien٭ Politik٭ Kammern٭

Österreichishe Bundesregierungen seit 1945  Politische Parteien٭ Politik٭ Kammern٭

Politik٭ Kammern٭ Politische Parteien٭  Politische Parteien٭
 
Eine Regierung lenkt den Staat, setzt beschlossene Gesetze um und verwaltet die öffentlichen Angelegenheiten. Sie besteht aus dem Regierungschef und den Ministerinnen und Ministern. [1, 2, 3]
Aufgaben der Regierung
  • Gesetze vorbereiten: Die Regierung erarbeitet Vorschläge für neue Gesetze und bringt diese in das Parlament ein. [1, 2]
  • Gesetze ausführen: Sie setzt die vom Parlament beschlossenen Gesetze in die Praxis um (das nennt man auch ausführende Gewalt oder Exekutive). [1, 2, 3]
  • Staat verwalten: Die Ministerien kümmern sich um wichtige Bereiche des täglichen Lebens wie Schulen, Straßen, Gesundheit, Wirtschaft und Finanzen. [1, 2, 3]
  • Politik gestalten: Die Regierung plant langfristige Vorhaben für das Land und vertritt den Staat nach außen. [1, 2]
Die Lösung sind nicht Fahrzeuge mit geringeren Emmissionen, sonder schlicht: WENIGER Fahrzeuge!
Nur so können m.E. das Verkehrschaos und die Schadstoffbelastungen effektiv reduziert werden.

Keine Gesetze ohne National­rat

Die Bundesregierung legt am Beginn ihrer Amtstätigkeit ein Regierungsprogramm vor, das sie in ihrer Amtszeit umsetzen möchte. Für viele ihrer Maßnahmen braucht sie Gesetze. Hier ist sie auf enge Zusammenarbeit mit Nationalrat und Bundesrat angewiesen. Gesetze zu beschließen, ist Aufgabe des Parlaments, nicht der Regierung. Daher braucht die Bundesregierung Mehrheiten im Nationalrat, die ihre Gesetzesvorschläge unterstützen und – eventuell mit Änderungen – beschließen.