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ÜBERWACHUNGSPAKET "ex_url"/ - Tausende Bürger üben Kritik

2017-07-19   "ex_url"/

Überwacht werden darf laut Erläuterungen nicht nur „zwischenmenschlicher Gedankenaustausch“ (also Telefonate, SMS, Videonachrichten und E-Mails), sondern der gesamte Internetverkehr eines Verdächtigen wie etwa Surfen im Internet, Messwerte, Informationen über Bestellvorgänge und unverschlüsselte Übertragungsvorgänge in eine Cloud. Dabei sei es unerheblich, wie viele Beteiligte es bei der Kommunikation gibt und ob Menschen oder Computersysteme daran beteiligt sind,   

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