Asyl-Polemik

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2021-02-07 Polemik – Tassilo Wallentin – tawa-news

In der ORF-Pressestunde vom letzten Sonntag bezog Wiens Bürgermeister Michael Ludwig zum „Asylstreit“ Stellung. Aus seiner Sicht sollen nur „die Gfraster“ abgeschoben werden. Was markig und volksnah klingt, ist bloß Polemik: Österreich sind die Hände gebunden.

Egal was Ihnen Politiker erzählen: Österreich kann in Sachen illegaler Massenzuwanderung unter Missbrauch des Asylrechts und Asylwerber-Kriminalität wenig ausrichten. Supranationale und internationale Verträge machen konsequentes Handeln fast unmöglich. Hier einige Beispiele:

  • Österreich darf selbst Schwerkriminelle nicht abschieben, wenn den Tätern in ihrem Herkunftsland auch nur „erniedrigende Behandlung“ ernsthaft droht (Artikel 19 EU-Grundrechte-Charta);
  • Österreich darf dauerhaft keine Personen bei der Ein- und Ausreise an der Staatsgrenze kontrollieren (Schengen Abkommen);
  • Wer sein negatives Asylverfahren lange genug hinauszögert, kann wegen der Dauer unter Umständen das „Bleiberecht in Österreich erzwingen“ – auch wenn unsere asylrechtlichen Vorschriften das Verlassen des Landes anordnen würden (Art 8 EMRK);
  • Wer illegal einreist, seinen Reisepass wegwirft und österreichischen Behörden eine falsche Identität angibt, kann faktisch nicht mehr abgeschoben werden;
  • Länder wie Pakistan, Marokko oder Tunesien nehmen ihre Staatsangehörigen regelmäßig nicht zurück;
  • Wir kontrollieren unsere Grenzen nicht. Wir wissen daher oft nicht, aus welchem Nachbarland ein Asylwerber zu uns eingereist ist und können ihn nicht rechtzeitig dorthin zurückschicken. Das führt dazu, dass der illegal Eingereiste das Bleiberecht bei uns hat, bis sein Asylverfahren in Österreich erledigt ist („Asyl-Shopping“). Es gibt Anleitungen im Internet, dass man den Asylbehörden sagen soll, man sei an der türkischen Grenze in den Schlepper-Bus eingestiegen und erst in Österreich wieder ausgestiegen und wisse nicht, über welche Länder man gefahren sei.

Schengen, EU-Grundrechte-Charta, EMRK, Asylrecht: Diese Gesetze wurden einst zum Schutz einzelner, konkret verfolgter Nachbarn gebaut. Europa ist aber heute mit großflächiger illegaler Massenzuwanderung aus aller Welt unter Missbrauch des Asylrechtes konfrontiert. Österreich ist nicht zuletzt aufgrund seines Sozialsystems eines der Hauptzielländer. Das ist ein ernsthaftes Problem. Die Polemik des Wiener Bürgermeisters Ludwig, wonach nur „Gfraster“ abgeschoben werden sollten, ist daher entbehrlich.

Europa braucht ein modernes Asyl- und Fremdenrecht nach dem Vorbild der USA oder Australiens. Österreich kann das im nationalen Alleingang nicht durchsetzen. Wir müssen unsere Interessen auf EU-Ebene wahren – notfalls mittels Veto-Politik. Wir sind Netto-Zahler und können zur Wahrung unserer Souveränität berechtigte Forderungen stellen. Internationale Abkommen müssen immer dem Lauf der Zeit angepasst werden.

Der Auftrag an Österreichs Regierung ist klar. Prof. Hans-Jürgen Papier – ehemaliger Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes – hat ihn für Deutschland formuliert. Er spricht nicht von „Gfrastern“, sondern davon: „Es muss vor allem sichergestellt werden, dass das Asylrecht nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner für eine illegale Einwanderung – und zwar von Personen, die ersichtlich kein Recht auf Asyl in Deutschland oder Europa haben“.