Wer trifft die Entscheidungen?
An der Beschlussfassung in der EU sind mehrere EU-Institutionen beteiligt, insbesondere
- das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und direkt von ihnen gewählt wird;
- der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU- Mitgliedstaaten zusammensetzt;
- der Rat, der die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vertritt;
- die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt wahrt.
Welche Arten von EU-Rechtsvorschriften gibt es?
Es gibt verschiedene Vorschriftenarten, die sich auch in der Anwendung unterscheiden:
- Eine Verordnung ist ein Gesetz, das in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbar und bindend ist. Es muss von den Mitgliedstaaten nicht in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden; sehr wohl sind aber eventuell nationale Vorschriften zu ändern, damit sie mit der Verordnung übereinstimmen.
- Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten oder eine Gruppe von Mitgliedstaaten dazu, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. In der Regel sind Richtlinien in einzelstaatliches Recht umzusetzen, um wirksam zu werden. Anders ausgedrückt: Eine Richtlinie gibt das Ziel vor, doch wie der einzelne Mitgliedstaat es erreichen möchte, entscheidet er selbst.
- Ein Beschluss kann an Mitgliedstaaten, Gruppen oder Einzelne gerichtet sein. Er ist in allen seinen Teilen verbindlich. Beschlüsse ergehen zum Beispiel zu beabsichtigten Unternehmensfusionen.
- Empfehlungen und Stellungnahmen haben keine bindende Wirkung.
Von der Idee zum Gesetz
Die allermeisten EU-Rechtsvorschriften werden nach dem "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" angenommen: