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XXL-Lockdown oder doch wieder “Lockdown zero”?

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Der bisherige Lockdown war ein "Lockdown-zero" - wie Cola-zero
"keine Wirkung, aber voller Geschmack".
Die Österreicher sind "Meister im Schlupfloch finden", sie mussten allerdings nicht lange suchen, die Regierung hat schon zahlreiche offen gelassen.
Das Corona-Virus scheint durch diese Schlupflöcher in die Haushalte eingedrungen zu sein, wenn man die Verteilung der "Clusterfälle" betrachtet.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die geltenden und angekündigten Lockdown-Maßnahmen zielorientiert wirken können.

Die „3. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung“ tritt am Montag in Kraft, sie bringt “Nachschärfungen” und die Verlängerung eines Lockdowns “zero”. Die “Nachschärfungen” sind nur mehr vom Gleichen und damit nicht effektiv.

Die Neuerungen – FFP2-Masken statt herkömmlichen Mund-Nasen-Schutzes und ein größerer Mindestabstand – sind zu wenig, um das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu erreichen.
Wo bleibt Homeoffice-Pflicht, Schließung der “Aufstiegshilfen”, erweiterte Testpflicht und vor allem
Kontrolle der Maßnahmen und Ahndung von Verstößen?

Was ab 2021-01-25 gilt öffnen
FFP2-MASKEN
  • Handel
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Ordinationen
  • Geschlossene Gondeln und dazugehörige Anstellbereiche
  • Fahrgemeinschaften
  • Diemtleister (z B. Kfz-Werkstätten)
  • Märkte (drinnen und draußen)
  • Parteienverkehr in Verwaltungsgebäuden
  • Beim Abholen von Speisen und Getränken in der Gastronomie
  • Ausnahmen
    • Kinder bis 6 benötigen keine Maske
    • Kinder bis 14 können einen Mund-Nasenschutz tragen
    • Gesundheitliche Grunde (Attest notwendig)
ZWEI METER ABSTAND
  • An allen öffentlichen Orten im Freien und in geschlossenen Raumen
  • Ausnahmen
    • Personen aus gemeinsamen Haushalten
    • Nicht im selben Haushalt wohnende Lebenspartner
    • Einzelne engste Angehörige bzw. einzelne wichtigste Bezugspersonen
BERUFSGRUPPENTESTS
  • Gesundheits- und Pflegebereich
  • Mitarbeiter mit Kunden-Kontakt
  • Lehrer und Etementarpadagogen bei Kontakt mit Schülern
  • Mitarbeiter im OffentUchen Dienst bei Parteienverkehr
  • Spitzensport
  • Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen
FREIZEIT
  • Tierparks. Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen
  • Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z B. Eislaufplatz, Loipen), die 10-m2-Regel und der Abstand von 2 Metern ist einzuhalten
HANDEL
  • Tierparks. Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen
  • Alles, was nicht der Grundversorgung dient, bleibt geschlossen
  • Click&Collect möglich
  • Öffnungszeiten: 6 bis 19 Uhr
GASTRONOMIE
  • Geschlossen
  • Abholung von 6 bis 19 Uhr erlaubt
  • Lieferung rund um die Uhr erlaubt
  • Ausnahmen
    • Betriebskantinen usw.
HOTELLERIE
  • Geschlossen
  • Ausnahmen
    • Betriebskantinen usw.
3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ab 2021-01-25 gilt öffnen
Abstand Ein Abstand von mindestens 2 Metern gilt:
  • an allen öffentlichen Orten (ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen)
  • in öffentlichen, geschlossenen Räumen; zudem ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen; zudem ist eine FFP2-Maske zu tragen
  • am Arbeitsplatz, es sei denn, es können sonstige, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden (z. B. Aufstellen von Plexiglaswänden)
FFP2- Maskenpflicht Eine FFP2-Maske (oder eine gleichwertige bzw. höherwertige Maske) ist zu tragen:
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen
  • bei Fahrgemeinschaften
  • in Seil- und Zahnradbahnen
  • in allen Kundenbereichen des Handels (sofern geöffnet) sowie in nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
  • auf Märkten (indoor und outdoor)
  • bei Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • in der Gastronomie (sofern geöffnet – z. B. in Betriebskantinen) sowie beim Abholen von Speisen
  • in Beherbergungsbetrieben (sofern geöffnet) in allgemein zugänglichen Bereichen (Lobby, Rezeption); Tragepflicht gilt nicht im Zimmer
  • auch für genesene und geimpfte Personen
Ausgenommen sind:
  • gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartnerinnen/Kommunikationspartnern während der Kommunikation
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz statt einer FFP2-Maske tragen.
  • Personen, denen das Tragen einer FFP2-Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (ärztliches Attest notwendig)
  • Schwangere; stattdessen ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen
Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr Wichtige Ausnahmen:
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
  • Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
  • Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Handel und Dienstleistungen
  • FFP2-Maskenpflicht
  • Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post etc.
  • Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr.
  • Es gilt dabei die Abstandspflicht von mindestens 2 Metern.
  • Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.
  • Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin
  • aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad-Werkstätten, Versicherungen,
  • Putzereien, Schneidereien etc.).
Sport
  • Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen),
  • Abstand von mindestens 2 Metern, 10 m2-Regel
  • Seilbahnen sind geöffnet, FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS),
  • Abstand von mindestens 2 Metern z. B. beim Anstellen, 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln
Gastronomie und Beherbergung
  • Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten.
  • Hier gilt die Tragepflicht einer FFP2-Maske. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
  • Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
  • Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.
Schulen und Universitäten Die genauen Regelungen werden vom Bildungsministerium unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage erlassen und kommuniziert: www.bmbwf.gv.at. Berufsgruppentestungen Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z. B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
  • Lehrerinnen und Lehrer und Elementarpädagoginnen und -pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen und Schülern
  • Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
  • Öffentlicher Dienst (bei Parteienverkehr)
  • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
Es gilt:
  • Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen.
  • Wer getestet ist, muss einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.
Von den Testungen ausgenommen sind:
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind. Sie müssen am Arbeitsplatz allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Arbeit
  • Wo möglich, soll auf Homeoffice umgestellt werden.
  • Abstandspflicht von mindestens 2 Metern
  • In geschlossenen Räumen: eng anliegender Mund-Nasen-Schutz
  • Weitere geeignete Schutzmaßnahmen sind möglich (z. B. Trennwände).
  • Bei engem Kontakt z. B. Kundinnen/Kunden wöchentliche Testungen und MNS oder FFP2-Maske (siehe oben)
Kultur und Freizeit
  • Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind geschlossen.
  • Für Bibliotheken ist Click&Collect möglich.
  • Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind geschlossen.
Alten-, Pflege- und Behindertenheime
  • Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter müssen spätestens alle drei Tage getestet werden und bei Kontakt mit Bewohnerinnen/Bewohner eine FFP2-Maske tragen.
  • Bewohnerinnen/Bewohner dürfen maximal einmal pro Woche von einer Person besucht werden (ausgenommen sind etwa Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge).
  • Besucherinnen/Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und während des Aufenthalts durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
geschlossenen Liften und Kontrollen hätte man dieses Ziel durchaus bis 8. Februar erreichen können, sagt Gartlehner. „Aber die Regierung will zu viele Interesse bedienen.“ Jene der Touristiker, der Seilbahner, der Wirtschaft etwa.
Zielorientierte Maßnahmen müssen das Mittel der Wahl sein.
Die Epidemiologische Abklärung Covid 19 (Stand 2021-01-15 scheint nachzuweisen, dass ca. 62% (Wien 66%) der “Clusterfälle” in Haushalten verortet werden. Freizeit 19% (5%), Gesundheit/Sozial 16% (24%) und Arbeit 2% (4%) folgen.
Cluster “entstehen” nicht aus sich selbst, sie werden erzeugt. Erzeugt von Heimkommenden, Besuchern, Bediensteten, die das virus “von draußen” mitbringen und dieses dann im “Haushaltscluster” ansiedeln. Dadurch werden offensichtlich die meisten “Clusterfälle” dem “Haushalt” zugeordnet. Dies scheint jedoch ein fatale Fehlinterpretation zu sein.
Vielmehr ist die Frage zu stellen, wo sich die “Virusbote” infiziert haben könnten.

Nachdem die Impfung keine sterile Immunität erzeugt und somit Infektionsketten nicht unterbricht wird er nicht verschwinden.

Aber relativ bedeutungslos könnte er werden, sobald alle Risikogruppen geimpft sind, sowie jene, die sich sicherer fühlen mit dieser.

Der nächste Step wären jetzt jedenfalls brauchbare Medikamente.
Bzw. natürlich noch weit davor alle Maßnahmen aufzuheben.

Eine Verlängerung des Lockdowns ist “Selbstmord aus Angst vor dem Tod“ – Boris Palmer
Das Problem sind aber nicht die Skifahrer od. die Öffis sondern die mangelnde Disziplin von ca. 20% der Bevölkerung und der Winter.
Indem wir aber weder die Dummen intelligenter noch den Winter wärmer machen können, wird es wohl bis zum Frühjahr so weitergehen.

Es ist trivial Corona-Viren sind Grippe-viren
Stndzeit bei 0° hoch bei 20° sehr nieder Winterzeit ist Grippezeit
erkältungsvirus ffp2 auch draussen
durch hygienemaßnahmen reduzierten auch “normale” Infektionen4%)
steriliesierende Immunität
Infektion mit corona möglich erkrankung an covid 19 mit schweren Auswirkungen geschützt

Medikamentenentwicklung -antivirale (vor erkrankung und therapie während erkrankung

lockdown zereo keine wirkung voller geschmack
Ulrike Koock
Helga Rübsamen-Schaeff

P.S.:  Wer suchet, der findet!