E-Scooter, E-Bikes, E-Mopeds: Das ändert sich ab 1. Mai
Freie Fahrt? Nicht mehr ganz
Von E. Holzer-Ottawa (Text)und P. Ortega (Infografik)
Allein in dieser Woche starben zwei Menschen bei Unfällen mit E-Scootern, ein zwölfjähriges Kind in Niederösterreich und ein 58-jähriger Mann in Kärnten. Helme trugen sie laut Polizei keine; eine allgemeine Helmpflicht wird es – entgegen Empfehlungen von Experten wie dem Kuratorium für Verkehrssicherheit – auch weiterhin nicht geben. Diese Maßnahme ist auch in der 36. StVO-Novelle nur für einen kleinen Teil der Verkehrsteilnehmer vorgesehen.
Die Novelle tritt großteils heute, 1. Mai, in Kraft. Sie bringt neue Vorschriften für die Verwendung von E-Scootern, E-Bikes und E-Mopeds.
? Wer muss Helm tragen?
Die Tragepflicht besteht nur für Kinder und Jugendliche und auch hier sind die Vorschriften nicht einheitlich. Bei E-Bikes gilt Helmtragepflicht bis zum 14. Geburtstag, bei E-Scootern bis zum 16. Geburtstag. Bei Fahrrädern ohne Motorunterstützung bleibt es bei Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag.
? Woher kommt die Kritik an dieser Regelung?
Christian Schimanofsky, Direktor des KFV, argumentiert mit Unfall- und Verletztenzahlen. 97 Prozent aller Menschen, die mit E-Bikes verunglücken, sind älter als 14 Jahre; 82 Prozent aller Unfallopfer mit E-Scootern älter als 16 Jahre. Die Regelung gehe somit an der Realität vorbei.
? Was gilt für E-Scooter?
Die Fahrzeuge brauchen nun zusätzlich zu Bremse, Licht und Rückstrahler Klingel bzw. Hupe und Blinker. Das gilt für alle E-Scooter, also auch ältere Modelle. Sie müssen nachgerüstet werden, andernfalls drohen auch hier Verwaltungsstrafen. Und: Das gerade bei Jugendlichen so beliebte Zu-zweit-Fahren ist ausdrücklich untersagt. Kleine Handtaschen dürfen am Lenker hängen, größere Rucksäcke nicht. Weiterhin gilt: Auf Radwegen sind
E-Scooter erlaubt, auf Gehsteigen nicht.
? Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?
Wer ohne Helm oder entsprechend ausgerüsteten E-Scooter erwischt wird, begeht rechtlich eine Verwaltungsübertretung. Der Strafrahmen für die Geldbußen liegt zwischen 7 und 726 Euro, die Summe kann von der jeweiligen Behörde individuell festgesetzt werden.
? Gelten diese Strafen auch für Kinder?
Unter 14-Jährige sind nicht strafmündig. Sie können nicht belangt werden, dürfen aber bereits ab zwölf Jahren allein mit Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter unterwegs sein, mit Radfahrausweis sogar schon ab neun oder zehn Jahren. Laut KFV gebe es „in der Regel“ keine Haftung oder Strafbarkeit der Eltern. Es sei in „in der Praxis kaum zu kontrollieren“, ob ein Kind, das mit Helm losradelt, den Schutz 200 Meter weiter wieder abnimmt. Höchstens bei einem Unfall könnte eine Haftung wegen etwaiger Vernachlässigung der Aufsichtspflichten Thema werden.
? Thema Alkohol – ändert sich da etwas?
Ja und nein. Die Promillehöchstgrenzen werden ab Mai teilweise reduziert: Bei
E-Scooter-Fahrern nun 0,5 Promille statt wie bisher 0,8 Promille. Bei E-Bikes und Fahrrädern ohne Zusatzmotor bleibt es dagegen bei 0,8 Promille. Bis 30. September ist das auch bei E-Mopeds so, erst danach gelten 0,5-Promille.
Wer einen Scooter ohne Motorunterstützung fährt, hat gar keine Promillegrenze. Die Roller gelten laut KFV als Kleinfahrzeuge, die nicht auf Fahrbahnen benützt werden dürfen. Ihre Lenker sind also vergleichbar mit Fußgängern.
? Was ändert sich bei E-Mopeds?
Hier sind die Neuerungen massiver, weshalb die Novelle in dem Bereich erst am 1. Oktober in Kraft tritt. Das soll Besitzerinnen und Besitzern Zeit geben, die Vorschriften umzusetzen. Denn ab 1. Oktober 2026 müssen die E-Mopeds wie andere Kfz angemeldet werden, sie brauchen also Zulassung, Versicherung und Nummerntafeln. Sie dürfen dann auch nicht mehr auf Radwegen benützt werden. Es gilt Helmpflicht unabhängig vom Alter.
? Braucht man für E-Mopeds einen Führerschein?
Ja, ab Oktober ist zumindest ein Moped-Führerschein nötig; freilich ist auch mit A- oder B-Führerschein E-Moped-Fahren möglich. Bisher gab es diesbezüglich keine Vorschrift. Im Gegenzug dürfen diese Fahrzeuge schneller werden, das höchstzulässige Tempo wird auf 45 km/h erhöht, bisher galten 25 km/h.