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Die Gesetzgebung (Legislative) erfolgt durch das Parlament (Nationalrat und Bundesrat) und die Landtage.
Die vom Volk gewählten VertreterInnen kommen im Parlament und in den Landtagen zusammen. Sie verabschieden die Gesetze.
So haben die BürgerInnen – nur mittelbaren – Einfluss auf die in Österreich geltenden Gesetze.