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Landeshauptleute

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Laut Verfassung wird das Volk durch den Nationalrat und die Bundesregierung vertreten und regiert –
so steht es geschrieben.
Realität hingegen ist, dass die tatsächliche Regierungsmacht in den Händen einer
“extrakonstitutionellen Einrichtung” – nämlich der Landeshauptleute-Konferenz liegt.


“Es ist richtig, dass die Landeshauptleute in Österreich eine Stellung haben, die ihnen in anderen föderalen Ländern nicht zukommt.
Rechtlich gesehen haben die Landeshauptleute keine Möglichkeit, einzugreifen.
Die Landeshauptleutekonferenz hat nicht einmal eine juristische Verankerung. Sie ist ein juristisches Nihil, wie der Lateiner sagen würde.
Und von diesem Nichts lässt sich die Republik treiben.”

2016-01-23 Fiedler: “Landeshauptleute entmachten” – Johanna Hager, Karin Leitner – Kurier