Verwaltung (Exekutive) ist alles das, was in der Gewaltentrennung nicht unter die Aufgaben der Gesetzgebung oder Gerichtsbarkeit fällt. Also zu exekutieren = aus-/durchführen. U.a zählen Bundespräsident und die Bundesregierung zur Exekutive.
Die Exekutive führt die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt aus und setzt sie um.